Seit Jahren Gefahrenstelle oder sicherer Zustand
Stützmauer Hartmannstraße von Anwohnern, vom Bezirksverordneten Littek und vom Bürgerverein Rotthausen e.V. als gefährlich angesehen

Das Bild der Hartmannstraße hat sich im Laufe der vergangenen Jahre stark gewandelt. Moderner Mietwohnugsbau, Einfamilienhäuser für kinderreiche Familien und eine kleine Siedlung "Villa Rotthausen" haben viele alte Häuser abgelöst. Leider ist ein Relikt aus Dahlbusch-Bergbauzeiten geblieben. Die nach Norden und Westen abgrenzende Stützmauer ist ein Relikt aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts. Die in die Jahre gekommene Mauer trennt die tiefliegende Hartmannstraße vom ehemaligen Zechenstandort im Westen und vom ehemaligen Dahlbuschanschlussgleis im Norden. Beim Verkauf des Dahlbuschgrundstücks sind also die höhergelegenen Grundstücke und die Mauer an den neuen Besitzer übergegangen. Dieser neue Investor hat jedoch 2004 Insolvenz angemeldet.

Im Jahr 2007 kam es zu Einsätzen von Feuerwehr und Verkehrsamt der Stadt GE nachdem Steine aus der Mauer gebrochen und auf die Hartmannstraße gefallen waren. Schutt wurde beseitigt und die Gefahrenstelle mit Sperrmaterial gesichert. Das Sperrmaterial vom Referat 69 wurde nach und nach abgeräumt. Im April 2008 machte der Bezirksverordnete Littek auf die Gefahr aufmerksam und bekam zur Antwort:

Anlässlich einer Ortsbesichtigung am 14.04.2008 durch das Referat Bauordnung und Bauverwaltung konnte eine akute Einsturzgefährdung der Stützmauer im Bereich Hartmannstraße 21-27 nicht festgestellt werden. Im April 2007 hat die Feuerwehr einzelne Mauerteile abgeräumt und die Absperrmaßnahme vorgenommen. Die Mauerkopfsteine sind durch
Fremdeinwirkung heruntergestürzt worden, z.B. durch Kinder oder Jugendliche, die das Gelände unbefugt betreten haben.
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Aufgrund des vorliegenden Schadensbildes und der bereits vorhandenen Mauerausbrüche erscheint dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung hier die Vorlage eines Standsicherheitsnachweises durch den Eigentümer mittelfristig
erforderlich.
Aufgrund einer Insolvenzlage sind ordnungsbehördliche Zwangsmittel nicht effektiv einsetzbar. Eventuelle Maßnahmen der Ersatzvornahme können voraussichtlich nicht refinanziert werden.

Im März 2009 fragte der Bürgerverein Rotthausen nach dem Zustand der Stützmauer, da aktuell der öffentliche Nahverkehr mit bis zu 12 Bussen/Stunde durch die Hartmannstraße fährt und für Erschütterungen sorgt.
Leider nicht das angesprochene Referat Bauordnung und Bauverwaltung sondern das ebenfalls informierte Referat Verkehr hat nun reagiert und dem Bürgerverein eine kurzfristige Prüfung der Mauer und Sicherungsmaßnahmen bei Bedarf angekündigt. Nachtrag: Zu diesem Zeitpunkt kommt der Bauzaun.
Die unteren Bilder entstanden im März 2009 und sind selbsterklärend


März 2009.. ..................................Juli 2011