Tempo-Limit Steeler Straße


Gerade frisch eingerichtet: die Strecken-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Steeler Straße.
Vor Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen ist es für Verkehrsbehörden leichter, für eine begrenzte Strecke ein Tempo-Limit anzuordnen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt so lange, bis sie aufgehoben oder geändert wird. Das gilt auch, wenn eine Straßenkreuzung oder Einmündung dazwischen liegt. Folgerichtig wird in der Steeler Straße die Begrenzung in beiden Richtungen mit einem 50-er Schild für die weitere Fahrt aufgehoben. Beim Abbiegen in die Schemannstraße gilt die Begrenzung nicht!
Leider ist mit dieser Maßnahme die Gefahr, beim Verlassen der KiTa in den fließenden Verkehr zu laufen, nicht geringer geworden. Auch das Zustellen des Notausgangs der Wohnanlage ist nicht verhindert.
Daher fordert der Bürgerverein Rotthausen weiterhin für den Ausgangsbereich der KiTa und den Notausgang Sperrvorrichtungen (Gitter) zur Minimierung der Gefahr. Zurzeit versucht immer noch ein selbst gemaltes Schild den Notausgang freizuhalten.
Die Bezirksdienststelle der Polizei wurde vom BV auf die neue Beschilderung hingewiesen!?
Um Stellungnahme wurde gebeten.
Ohne Gewähr: Sie fahren 55 km/h im 30-er Streckenabschnitt und werden gemessen: 80 € !
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siehe auch: http://www.rotthausen.de/BV_fordert_Gitter.html

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